Keine gesetzliche Verpflichtung gemäß BFSG
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 gilt, verpflichtet Unternehmen, digitale Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei anzubieten – etwa über Webseiten mit Online-Shops oder Buchungstools.
Auf unserer Webseite informieren wir über Coaching-Angebote, Produktleitfäden und Seminare. Teilweise werden Preise genannt, und es besteht die Möglichkeit, sich über Buttons wie „Anmeldung“ oder „Zum Produkt“ auf externe Plattformen weiterleiten zu lassen, auf denen ggf. eine Buchung oder Bestellung erfolgt.
Wir sind ein Kleinstunternehmen im Sinne von § 2 Nr. 17 BFSG mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro.
Nach aktuellem Stand der rechtlichen Auslegung ist davon auszugehen, dass unsere Webseite nicht unmittelbar dem Anwendungsbereich des BFSG unterliegt, da:
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kein direkter Vertragsabschluss über unsere Webseite erfolgt,
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keine digitalen Produkte oder barrierepflichtigen Selbstbedienungssysteme angeboten werden,
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und eine abschließende rechtliche Klärung im Einzelfall aussteht.
Wir behalten mögliche Änderungen im Blick und orientieren uns an den Empfehlungen der Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
Unser Anspruch: freiwillig zugänglich
Trotz fehlender klarer gesetzlicher Verpflichtung möchten wir unsere Inhalte möglichst zugänglich gestalten. Daher achten wir auf:
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klare Navigationsstrukturen,
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gut lesbare Schriftgrößen und ausreichende Farbkontraste,
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responsives Design für alle Endgeräte,
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Alternativtexte (Alt-Tags) bei Bildern zur Unterstützung von Screenreadern.
Wenn Sie Barrieren feststellen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung – gerne per E-Mail: info@franziska-koevener.de


